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Die Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 führt auch in der Türkei zu verstärkten Einreisekontrollen, Gesundheitsprüfungen mit Temperaturmessungen und Einreisesperren.

Die türkischen Behörden haben das Einreiseverbot für mehrere von COVID-19 betroffenen Staaten seit 14. März 2020 auch auf Einreisende aus Deutschland erweitert.

Flüge aus der Türkei an internationale Destinationen wurden gemäß Vorgaben der türkischen Regierung für die Zeit bis mindestens 20. Mai 2020 grundsätzlich ausgesetzt. Ausnahmen hiervon sind vereinzelte Flugangebote wie z.B. aktuell mit Belavia Airlines über Minsk, Belarus, mit Qatar Airways über Doha, Katar sowie mit Ethiopian Airlines über Addis Abeba, Äthiopien (ggf. mit verlängerten Transitzeiten) nach Deutschland. Der nationale Flugverkehr wurde vom 3. April 2020 bis mindestens 1. Mai2020 ebenfalls eingestellt.

Die türkischen Land- und Seegrenzen sind seit 19. März 2020 nach Griechenland und Bulgarien geschlossen. Alle Fährverbindungen aus der Türkei nach Griechenland wurden eingestellt.

Die Türkei verzeichnet stark ansteigende Infektionszahlen. Eine Ausgangssperre für chronisch Kranke und Menschen über 65 und unter 20 Jahren wurde verhängt.

Reisen zwischen den Provinzen sind seit dem 27. März 2020 nur noch mit Genehmigung des Gouverneurs möglich. Der Bus- und Zugverkehr zwischen den Provinzen wird unterbunden, ebenso wie der Autoverkehr in die Provinzen Adana, Ankara, Antalya, Aydın, Balıkesir, Bursa, Denizli, Diyarbakır, Erzurum, Eskişehir, Gaziantep, Hatay, İstanbul, İzmir, Kahramanmaraş, Kayseri, Kocaeli, Konya, Malatya, Manisa, Mardin, Mersin, Muğla, Ordu, Sakarya, Samsun, Şanlıurfa, Tekirdağ, Trabzon, Van und Zonguldak.

Für das Wochenende vom 18. und 19. April 2020 wurde zusätzlich eine 48-stündige Ausgangssperre für diese Provinzen verfügt. Ausnahmen von der Ausgangssperre gelten nur für wenige Bereiche, etwa aus gesundheitlichen Gründen, für grundlegende Versorgungsbetriebe (inklusive Bäckereien) oder anlässlich Beerdigungen.

Bereits erteilte Ausnahmegenehmigungen für Reisen in der Türkei werden grundsätzlich für diese 48 Stunden widerrufen (außer solchen, die aus gesundheitlichen Gründen oder für Beerdigungen erteilt wurden).

Auf Marktplätzen, in Supermärkten und an Arbeitsplätzen ist ab sofort das Tragen von Schutzmasken Pflicht. Soziale Distanz (drei Schritte Abstand) wird eingefordert, Zuwiderhandlungen werden geahndet.
Restaurants und Gaststätten dürfen nur noch Essen ausliefern oder abholen lassen.

Mit weiteren Einschränkungen der Bewegungsfreiheit im öffentlichen Raum ist zu rechnen, auch mit Ausgangssperren an weiteren Wochenenden.