BW-HABER

BW – Karlsruhe 10 Şubat 2018


Kinder zum ersten Schulbesuch anmelden

Offizieller Stichtag für das Schuljahr 2018/19 ist der 7. März
 
Wenn im September das neue Schuljahr beginnt, sind alle zwischen dem 1. Oktober 2011 und dem 30. September 2012 geborenen Mädchen und Jungen schulpflichtig nach Paragraph 73 des Schulgesetzes. Sie sind also in der für ihren Wohnbezirk zuständigen Grundschule anzumelden. Stichtag ist am Mittwoch, 7. März, von 8 bis 12 sowie zwischen 14 und 18 Uhr. Dieser Termin gilt für alle fraglichen Kinder im Karlsruher Stadtgebiet.
 
Bei den sogenannten Kann-Kindern, die im Zeitraum 1. Oktober 2012 bis 30. Juni 2013 zur Welt kamen, ist die Anmeldung nicht vorgeschrieben, sondern bei nachzuweisender Schulfähigkeit möglich. Diese stellt die jeweilige Schulleitung fest – gegebenenfalls unter Einbeziehung eines pädagogisch-psychologischen Gutachtens und eines Gutachtens des Gesundheitsamts. Oder eben nicht, dann wird das betroffene Kind vom Schulbesuch zurückgestellt.
 
Erziehungsberechtigte können einen Antrag auf vorzeitige Einschulung oder Zurückstellung einreichen. Kinder, die eine Privatschule besuchen sollen, müssen zuvor an der zuständigen Grundschule unter Vorlage des entsprechenden Nachweises abgemeldet werden. Gleiches gilt bei einem angestrebten Wechsel des Schulbezirks, etwa im Sinne des sonst nicht möglichen Besuchs einer Ganztagsgrundschule.
 
Es empfiehlt sich, im Vorfeld die Öffnungszeiten des jeweiligen Schulsekretariats zusätzlich zum allgemein vorgesehenen Anmelde-Zeitfenster in Erfahrung zu bringen. Alle anzumeldenden Kinder, das umfasst grundsätzlich auch Erkrankte sowie Mädchen und Jungen mit Behinderung, sollten möglichst persönlich vorgestellt werden. Vorzulegen sind Geburtsurkunde oder Familienstammbuch. Aus Kapazitätsgründen kann die Aufnahme in eine bestimmte Schule eingeschränkt werden, wenn die Bildung zusätzlicher Eingangsklassen auf Dauer nicht gewährleistet ist.